Gesellschaft
Gericht verbietet private touristische Vermietung in Matten
Ein Hausbesitzer in der Gemeinde Matten vermietete seine Wohnung touristisch an Urlaubsgäste. Seit 2023 ist diese Praxis in bestimmten Zonen der Gemeinde untersagt. Das Verwaltungsgericht hat nun gegen den Hausbesitzer entschieden und stützt damit die Regelung der Gemeinde Matten zur Beschränkung von Ferienwohnungen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Gericht stützt Gemeinde Matten: Privater darf seine Wohnung nicht länger touristisch vermieten» — Der Bund (mitte-links)
- «Gericht stützt Gemeinde Matten: Privater darf seine Wohnung nicht länger touristisch vermieten» — Berner Zeitung (mitte-links)