Wirtschaft
Oberlandesgericht entscheidet über „Likör ohne Ei"-Bezeichnung
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht fällt ein Urteil darüber, ob die Produktbezeichnung „Likör ohne Ei" zulässig ist. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie sieht in der Bezeichnung unzulässige Assoziationen zu Eierlikör und verstößt gegen EU-Recht. Das Landgericht Kiel hatte die Bezeichnung 2025 noch als nicht irreführend beurteilt. Das Berufungsverfahren soll nun Klarheit schaffen.
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- «Berufungsverhandlung: Urteil im Streit um „Likör ohne Ei“ erwartet» — Stern (mitte-links)