Wirtschaft

Uber Eats muss sich als Postanbieter registrieren

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Uber Eats Switzerland abgewiesen. Der Lieferdienst muss sich künftig als Postanbieter registrieren, da er neben Lebensmitteln auch Alltagsprodukte ausliefert und damit unter die Meldepflicht fällt.

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