Wirtschaft
Uber Eats muss sich als Postanbieter registrieren
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Uber Eats Switzerland abgewiesen. Der Lieferdienst muss sich künftig als Postanbieter registrieren, da er neben Lebensmitteln auch Alltagsprodukte ausliefert und damit unter die Meldepflicht fällt.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Uber Eats Switzerland muss sich als Postanbieterin registrieren» — Watson (links)
- «Niederlage für Lieferdienst: Uber Eats Switzerland muss sich als Postanbieterin registrieren» — Tages-Anzeiger (mitte-links)