Gesellschaft
Gericht: Gefühlte Identität begründet keinen Sozialleistungsanspruch
Das Baden-Württembergische Landessozialgericht entschied, dass Ausländer ohne Aufenthaltsrecht keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, auch wenn sie sich selbst als Deutsche verstehen. Der Konkretfall betraf eine Russin ohne legalen Aufenthaltstatus, die unter deutschem Namen und mit Taufbescheinigung Sozialleistungen beantragt hatte. Das Gericht lehnte die Argumentation ab, dass eine Person ihre Identität selbst definieren könne.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Urteil zu Ausländern ohne Aufenthaltsrecht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung» — Tagesspiegel (links)
- «Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung» — Stern (mitte-links)