Wirtschaft
Küchen-Streit bei Auszug: AK holt 2400 Euro zurück
Beim Auszug aus der Wohnung wollte eine Kärntnerin die Ablöse für die Küche zurück, doch die Vermietung hatte andere Pläne. Die Betroffene wandte sich an die Arbeiterkammer. Zu Mietbeginn zahlte die Frau 2400 Euro Ablöse für die Küche, die bereits in der Wohnung war. Am Ende der Vertragszeit kam es zu keiner Erneuerung des Mietverhältnisses und so forderte sie ihr Geld zurück.
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