Gesellschaft
BGH bestätigt Urteile gegen Aue-Hooligans
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision zweier Mitglieder der kriminellen Vereinigung „Starken Jugend" verworfen. Die Hooligans des FC Erzgebirge Aue waren wegen geplanter, gezielter Übergriffe auf gegnerische Fans sowie Kampfsporttrainings verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Dresden mit Haft- und Bewährungsstrafen bleibt damit rechtskräftig bestehen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Gewalt in der Fanszene: Kriminelle Vereinigung: BGH bestätigt Urteil gegen Hooligans» — Stern (mitte-links)
- «Bundesgerichtshof bestätigt Urteile gegen FC Erzgebirge-Ultras» — MDR (mitte-links)