Politik
Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig
Durchsuchungen bei unverdächtigen Menschen sind nicht zulässig, auch wenn diese in einer Wohngemeinschaft mit Tatverdächtigen leben, gegen die ermittelt wird. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss und gab damit zwei Verfassungsbeschwerden statt. (1 BvR 2232/24, 1 BvR 2399/24).
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