Gesellschaft
Zuger Mediziner verliert vor Bundesgericht wegen offenem Patientendossier
Das Arztgeheimnis endet nicht, wenn der Arzt selbst klagt. Ein Zuger Mediziner muss 500 Franken Busse plus 2000 Franken Gerichtskosten zahlen, weil er Patientendaten eigenmächtig offengelegt hat.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Zuger Mediziner verliert vor Bundesgericht wegen offenem Patientendossier» — Luzerner Zeitung (mitte)