Gesellschaft
So kann man sich gegen unmündige Mobber wehren
Ein Experte erklärt, warum Cybermobbing für junge Menschen so katastrophal ist. Trotz Strafunmündigkeit kann man Kinder unter 14 Jahren anzeigen – mit indirekten Konsequenzen. Viel konkreter: Bei Mobbing durch Unmündige kann man zivilrechtlich Schadenersatz von den Erziehungsberechtigten einklagen.
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- «So kann man sich gegen unmündige Mobber wehren» — Krone (rechts)