Technologie
Gericht erlaubt Verkauf von Futterautomat mit Kamera
Die Bundesnetzagentur wollte den Vertrieb eines intelligenten Futterautomaten mit Kamera und Mikrofon stoppen, da sie darin eine verdeckte Überwachungsmöglichkeit sahen. Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Köln bestätigten jedoch in ihren Urteilen, dass der „Smart Pet Feeder" keine unzulässige verdeckte Überwachung darstellt. Der Verkauf des Geräts darf damit fortgesetzt werden.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Eilverfahren: Gericht: Futterautomat mit Kamera darf verkauft werden» — Tagesspiegel (links)
- «Eilverfahren: Gericht: Futterautomat mit Kamera darf verkauft werden» — Stern (mitte-links)