Gesellschaft
Stillen in der Öffentlichkeit: Mutter aus Café verwiesen – weil sich ein Mann gestört fühlte
Ein Anwalt verweist beim Hausrecht auf das Gleichbehandlungsgesetz. In Kommunalparlamenten im Altkreis Hofgeismar gilt das Stillen nicht als Störgrund.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Stillen in der Öffentlichkeit: Mutter aus Café verwiesen – weil sich ein Mann gestört fühlte» — Frankfurter Rundschau (links)