Gesellschaft
Hebamme erneut vor Gericht wegen Todes von Baby
Eine 64-jährige Hebamme muss sich erneut vor dem Landgericht Verden verantworten, da ein ungeborenes Baby bei einer Hausgeburt im Jahr 2015 starb. Die Hebamme wurde bereits 2024 wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie legte gegen das Urteil Revision ein und äußerte Schuldgefühle für den Vorfall.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Landgericht Verden: Tod eines ungeborenen Babys - Hebamme erneut vor Gericht» — Stern (mitte-links)
- «Elf Jahre nach Hausgeburt mit Todesfall steht Hebamme erneut vor Gericht: "Ich habe Schuld"» — NDR (mitte-links)
- «Fatale Fehler einer Hebamme – Prozess um Tod eines Babys» — Focus Online (mitte-rechts)