Politik
Gericht erlaubt Extremismus-Einstufung von Jüdischer Stimme
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" im Verfassungsschutzbericht 2024 weiterhin als „gesichert extremistisch" eingestuft werden darf. Das Gericht begründete dies damit, dass der Verein Bestrebungen zeige, die gegen die Völkerverständigung oder auswärtige Belange Deutschlands gerichtet seien. Dies widerspricht einer früheren einstweiligen Anordnung des Berliner Verwaltungsgerichts, die die Einstufung gestoppt hatte.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Propalästinensischer Verein: OVG erlaubt Extremismus-Einstufung von „Jüdischer Stimme“» — Tagesspiegel (links)
- «Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden» — Stern (mitte-links)