Gesellschaft
Schenkkreis-Mörder bleibt wegen Rückfallgefahr inhaftiert
Ein wegen Mord im Schenkkreis Grenchen verurteilter Häftling beantragte nach 15 Jahren Haft seine bedingte Entlassung. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab und begründete dies mit einer weiterhin bestehenden Rückfallgefahr. Der Verurteilte muss daher in Haft bleiben.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Schenkkreis-Morde Grenchen: Lebenslänglich Verurteilter bleibt in Haft – Rückfallgefahr zu hoch» — Berner Zeitung (mitte-links)
- «Schenkkreis-Morde Grenchen: Lebenslänglich Verurteilter bleibt in Haft – Rückfallgefahr zu hoch» — Der Bund (mitte-links)