Gesellschaft

Frau gewinnt Klage gegen Luzerner Polizei wegen Nacktvisitation

Bei einer Corona-Demonstration führte die Luzerner Polizei eine Nacktleibesvisitation durch, die vor Gericht als unverhältnismäßig befunden wurde. Die betroffene Frau klagte erfolgreich gegen die Polizei. Das Urteil verdeutlicht Mängel bei der Einhaltung von Verhältnismäßigkeitsprinzipien durch die Behörde.

1 Quellen berichten über dieses Thema (1 rechts).

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