Wirtschaft
Homeoffice-Entzug: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer haben keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Hat ein Arbeitgeber diese Möglichkeit jedoch einmal gewährt, kann er sie nicht einfach ohne Weiteres wieder streichen. Die genauen rechtlichen Grenzen werden in einer Rechtskolumne erläutert.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Kolumne „Mein Urteil“: Darf mein Chef mir einfach so das Homeoffice streichen?» — FAZ (mitte-rechts)