Gesellschaft
Luzerner Kinderspital führt «Martha's Rule» ein
Nach mehreren tragischen Todesfällen in Kinderspitälern sollen Warnsignale von Eltern künftig besser beachtet werden. Das Kinderspital Luzern ermöglicht Angehörigen nun, eine unabhängige Zweitmeinung anzufordern, wenn sie sich um die medizinische Versorgung besorgt sind.
So berichten links, Mitte und rechts
| Politisches Spektrum | Framing der Berichterstattung |
|---|---|
| Links | Die Regelung wird als notwendige Schutzmaßnahme für Kinder dargestellt, die auf tragische Todesfälle und die Bedeutung der Berücksichtigung elterlicher Bedenken hinweist. |
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- ««Martha’s Rule» in Luzern: Schlagen besorgte Eltern Alarm, muss das Spital eine Zweitmeinung einholen» — Tages-Anzeiger (mitte-links)
- ««Martha’s Rule» in Luzern: Schlagen besorgte Eltern Alarm, muss das Spital eine Zweitmeinung einholen» — Basler Zeitung (Mitte)