Politik

Verfassungsrechtler: AfD-Proteste und Blockaden grundrechtlich geschützt

Ein Verfassungsrechtler argumentiert, dass Proteste und Blockaden gegen einen AfD-Parteitag unter den Schutz von Grundrechten fallen können. Der Autor kritisiert die Kriminalisierung solcher Widerstände und sieht darin eine unzureichende Würdigung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

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