Politik
Verfassungsrechtler: AfD-Proteste und Blockaden grundrechtlich geschützt
Ein Verfassungsrechtler argumentiert, dass Proteste und Blockaden gegen einen AfD-Parteitag unter den Schutz von Grundrechten fallen können. Der Autor kritisiert die Kriminalisierung solcher Widerstände und sieht darin eine unzureichende Würdigung des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Proteste gegen AfD: Auch Blockaden können grundrechtlich geschützt sein» — FAZ (mitte-rechts)