Politik
Staatsgerichtshof bestätigt Ablehnung von Verkehrswende-Volksbegehren
Hessens Staatsgerichtshof hat entschieden, dass die damalige schwarz-grüne Landesregierung bei der Ablehnung eines Volksbegehrens für eine Verkehrswende 2022 zu Recht handelte. Das Begehren sollte für mehr Rad- und Fußgängerverkehr in Hessen sorgen, wurde aber vom Land als verfassungswidrig eingestuft.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Initiative „Verkehrswende“: Höchstrichterliches Urteil über Volksbegehren fällt» — Stern (mitte-links)