Politik

Staatsgerichtshof bestätigt Ablehnung von Verkehrswende-Volksbegehren

Hessens Staatsgerichtshof hat entschieden, dass die damalige schwarz-grüne Landesregierung bei der Ablehnung eines Volksbegehrens für eine Verkehrswende 2022 zu Recht handelte. Das Begehren sollte für mehr Rad- und Fußgängerverkehr in Hessen sorgen, wurde aber vom Land als verfassungswidrig eingestuft.

Schlagzeilen quer durchs Spektrum

Ähnliche Themen in Politik