Gesellschaft
Gericht: Krankenkasse zahlt Hautstraffung nach Fettabsaugung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Krankenkasse unter bestimmten Umständen die Kosten für eine medizinisch notwendige Hautstraffung nach einer Fettabsaugung übernehmen muss. Die Versicherung wurde zur Zahlung von 1400 Euro verurteilt. Die Entscheidung wird im Einzelfall getroffen.
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- «Urteil aus Hessen: Krankenkasse muss für medizinisch nötige Hautstraffung zahlen» — Stern (mitte-links)