Gesellschaft

Gericht: Krankenkasse zahlt Hautstraffung nach Fettabsaugung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Krankenkasse unter bestimmten Umständen die Kosten für eine medizinisch notwendige Hautstraffung nach einer Fettabsaugung übernehmen muss. Die Versicherung wurde zur Zahlung von 1400 Euro verurteilt. Die Entscheidung wird im Einzelfall getroffen.

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