Politik

OVG lehnt Nachzahlungen für NRW-Beamte ab

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Landesbeamte mit drei oder mehr Kindern keinen Anspruch auf rückwirkende Nachzahlungen höherer Familienzuschläge haben, wenn sie ihre Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht haben. Das Gericht hob damit mehrere anderslautende Urteile von Verwaltungsgerichten auf.

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