Gesellschaft
Gericht weist Schadensersatzforderung nach Messeunfall ab
Ein Besucher einer Freizeitmesse in München stürzte beim Testen eines Balancierbretts und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Das Gericht lehnte seine Forderung auf Schmerzensgeld gegen den Standbetreiber ab und sah keine unzureichende Gefahrenwarnung.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Urteil in München: Kein Schmerzensgeld für Sturz von Balance Board bei Messe» — Stern (mitte-links)