Politik
Klage gegen Finanzausgleich unzulässig
137 kleinere Gemeinden in Schleswig-Holstein haben Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs eingereicht. Sie kritisierten, dass zentrale Orte bei der Verteilung von Mitteln bevorzugt werden. Das Landesverfassungsgericht wies die Klage als unzulässig ab, da die Gemeinden eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte nicht ausreichend dargelegt hätten.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Finanzausgleich: Klage gegen kommunalen Finanzausgleich zurückgewiesen» — Stern (mitte-links)
- «Urteil zum kommunalen Finanzausgleich» — NDR (mitte-links)