Gesellschaft
Urteil im Scheidungsstreit: Nicht nur sein Videokonsum, auch ihre Laptopkontrollen gingen zu weit [premium]
Der einschlägige Videokonsum eines Mannes wurde bei der Scheidung als Eheverfehlung eingestuft. Dass die Frau seinen Browserverlauf überprüfte, war laut dem Obersten Gerichtshof aber ebenso nicht in Ordnung.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Urteil im Scheidungsstreit: Nicht nur sein Videokonsum, auch ihre Laptopkontrollen gingen zu weit [premium]» — Die Presse (mitte-rechts)