Gesellschaft
Urteil zu Waffenzubehör: Zürcher Gericht verbietet Polizisten den Kauf von zwei Schalldämpfern
Lärmschutz beim Hobbyschiessen rechtfertigt laut Gericht keine Ausnahme. Der Gemeindepolizist muss 2570 Franken Gerichtsgebühr zahlen, kann das Urteil aber noch anfechten.
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- «Urteil zu Waffenzubehör: Zürcher Gericht verbietet Polizisten den Kauf von zwei Schalldämpfern» — Tages-Anzeiger (mitte-links)