Politik
Einbürgerung: Verkehrsstrafen kein Ablehnungsgrund
Das Land Vorarlberg wollte einem Mann die österreichische Staatsbürgerschaft verweigern, weil er zu schnell gefahren war und einen Parkschaden verursacht hatte. Das Landesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung allerdings gekippt: Die angeführten Delikte seien zu geringfügig für eine Ablehnung. Der Mann lebt bereits seit November 2015 als anerkannter Flüchtling im Bundesland Vorarlberg.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Einbürgerung: Verkehrsstrafen kein Ablehnungsgrund» — Krone (rechts)