Politik
Attac klagt gegen G20-Protestverbot vor Bundesgericht
Die Nichtregierungsorganisation Attac und die Gesellschaft für Freiheitsrechte fechten das Protestverbot vom G20-Gipfel 2017 in Hamburg rechtlich an. Sie haben Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts eingereicht. Attac argumentiert, dass von ihrer geplanten Bildaktion keine Gefahr ausgegangen sei. Der Rechtsstreit befasst sich mit der Frage der Verhältnismäßigkeit von Demonstrationsverboten bei Großveranstaltungen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «G20-Gipfel in Hamburg: Attac geht gegen Protestverbot beim G20-Gipfel in Revision» — Zeit Online (mitte-links)
- «„Von unserer Bildaktion ging keinerlei Gefahr aus“ – Attac zieht vor Gericht» — Die Welt (mitte-rechts)