Politik
Verfassungsbedenken verzögern Herbertinger Stromleitung
Das Genehmigungsverfahren für den Umbau der Herbertinger Stromleitung in Österreich ist wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gefährdet. Die Landesregierung hatte die Zuständigkeit zur Beschleunigung bei einer einzelnen Behörde, der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, gebündelt. Dies könnte gegen die österreichische Verfassung verstoßen, da insbesondere die Verfahren nach dem Starkstromwegegesetz eigentlich in die Zuständigkeit der Landesregierung fallen. Die Regierung muss nun eine rechtskonforme Lösung für das Verfahren finden.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Auch rechtliche Bedenken bremsen Herbertinger Leitung» — VOL.AT (mitte)