Politik
„Alter darf kein Freibrief für Straftaten sein“
Im Bregenzer Landhaus wurde am Dienstag im Zuge eines Sicherheitsgipfels über den Umgang mit – nach derzeitiger Rechtslage - strafunmündigen Intensivtätern diskutiert. Die zentrale Forderung der Vorarlberger Landesregierung an den Bund bleibt aufrecht: Das Strafunmündigkeitsalter müsse auf 12 Jahre gesenkt und das Jugendgerichtsgesetz entsprechend angepasst werden.
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- «„Alter darf kein Freibrief für Straftaten sein“» — Krone (rechts)