Politik
VfGH kippt Social-Media-Regel für Politiker-Accounts
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass Bestimmungen des Parteiengesetzes zu Social-Media-Accounts von Politikern verfassungswidrig sind. Die Regelung, wonach Kabinettsmitarbeiter von Regierungsmitgliedern auch Inhalte für deren persönliche Social-Media-Accounts erstellen dürfen, benachteiligt Oppositionsparteien rechtswidrig. Das Urteil bedeutet einen Erfolg für die FPÖ, die Beschwerde dagegen eingebracht hatte.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Erfolg für FPÖ am VfGH: Social-Media-Regeln für Parteien verstoßen gegen die Verfassung» — Der Standard (mitte-links)
- «VfGH hob Regel für Politiker-Accounts auf» — ORF News (mitte)
- «Regel für Politikerkonten auf Social Media gekippt» — Krone (rechts)