Gesellschaft
Sperrung von Webseiten nicht erlaubt
Behörden in der Schweiz dürfen nicht anordnen, dass Internetanbieter mutmassliche Betrugswebseiten sperren müssen. Das urteilt das Bundesgericht. Es fehle eine Gesetzesgrundlage. Hintergrund ist ein Fall im Kanton Waadt. Die Staatsanwaltschaft hat von Internetanbietern verlangt, dass sie mehrere mutmassliche Betrugsseiten in der Schweiz blockieren.
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