Gesellschaft
Verfassungsgericht: "Der Wegscheider" teilweise gegen Objektivitätsgebot
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die ServusTV-Sendung "Der Wegscheider" in mehreren Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes verstoßen hat. Die Verstöße betrafen Aussagen zur Coronapandemie aus dem Jahr 2021. Der VfGH bestätigte damit teilweise die vorherige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wies aber andere von diesem erkannte Verstöße ab.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Corona und Impfen: Wegscheider verletzte Objektivitätsgebot, bestätigt Verfassungsgericht» — Der Standard (mitte-links)
- «Verletztes Objektivitätsgebot: VfGH-Spruch zu Wegscheider» — ORF News (mitte)
- «Objektivitätsgebot: "Der Wegscheider" mit Teilsieg vor VfGH» — Salzburger Nachrichten (mitte)