Politik
Bundesgericht weist weitere Klage gegen A20 ab
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines Fährunternehmens gegen die geplante Küstenautobahn A20 als unzulässig eingestuft. Das Unternehmen hatte gegen Planungen für einen Teilabschnitt in Schleswig-Holstein geklagt, der an den geplanten Elbtunnel anschließen soll. Dies ist bereits die zweite erfolglose Klage gegen das Großprojekt in diesem Jahr.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Küstenautobahn: Bundesgericht stuft weitere A20-Klage als unzulässig ein» — Stern (mitte-links)