Wirtschaft
Passworteingabe für Kündigung: Bundesgerichtshof prüft Verbraucherschutz
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (10.00 Uhr) um Online-Kündigungen von Verträgen. Geklagt haben die Wettbewerbszentrale gegen Netflix und der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen eine Firma, die verschiedene Internet-Dienstleistungen anbietet. Bei beiden Unternehmen mussten Kunden sich erst mit Passwort einloggen, bevor sie kündigen konnten. (Az.
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