Wirtschaft
Europäischer Gerichtshof regelt Kennzeichnung von Produkten
Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Urteilen Regelungen zur Kennzeichnung und Vermarktung von Produkten festgelegt. Im ersten Fall entschied der EuGH, dass CBD-haltige Lebensmittel nicht als Bio-Produkte zertifiziert werden dürfen, da CBD als Lebensmittel nicht zugelassen ist. Im zweiten Fall legte der Gerichtshof fest, dass Waschmittelverpackungen nicht wie Lebensmittelverpackungen aussehen dürfen, um Verwechslungen zu vermeiden. Beide Urteile dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Urteil: Produkte mit CBD können nicht als Bio-Lebensmittel eingestuft werden» — Stern (mitte-links)