Gesellschaft

Vermieter kündigt Mieterin nach 50 Jahren fristlos

Ein Vermieter in München hat die fristlose Kündigung gegen eine langjährige Mieterin eingereicht, nachdem diese zweimal die Miete nicht gezahlt hat. Ein Richter bestätigte die Kündigung, obwohl er dem Vermieter vorwarf, die Mieterin nicht ausreichend gewarnt zu haben. Die Frau wehrt sich gegen die Entscheidung.

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