Wirtschaft
Bankmitarbeiter wegen Cum-Ex-Hilfe verurteilt
Das Landgericht Bonn hat einen 49-jährigen früheren Bankmitarbeiter zu einer Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung verurteilt. Der Angeklagte hatte bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften geholfen. Die Bonuszahlungen in Höhe von 150.000 Euro werden eingezogen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Landgericht Bonn verhängt Bewährungsstrafe für Hilfe bei versuchten Cum-Ex-Geschäften» — Stern (mitte-links)