Wirtschaft

Coronateststelle muss Vergütung zurückzahlen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage einer Betreiberin einer Coronateststelle in Rheinland-Pfalz abgewiesen. Die Betreiberin muss Vergütungen an die Kassenärztliche Vereinigung zurückzahlen, da sie ihre Dokumentationspflichten nicht vollständig erfüllt hat.

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