Gesellschaft
Gericht prüft putative Notwehr bei Polizeischuss in Oldenburg
Im Fall des erschossenen Lorenz A. aus Oldenburg hat das Gericht eröffnet, dass der schießende Polizist möglicherweise in vermeintlicher Notwehr gehandelt hat. Das Verfahren deutet auf eine juristische Auseinandersetzung mit den Umständen des Polizeieinsatzes hin.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Oldenburger Polizeiopfer Lorenz A.: Gericht vermutet putative Notwehr» — taz (links)