Politik
Bundestag bestätigt: Open Source in Ausschreibungen zulässig
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem Gutachten festgestellt, dass Behörden Open-Source-Software gezielt in öffentlichen Ausschreibungen fordern dürfen. Dies ist nicht nur vergaberechtlich zulässig, sondern kann auch finanzielle Einsparungen für den Staat bedeuten.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Bundestag-Gutachten: Behörden dürfen Open Source in Ausschreibungen fordern» — Heise Online (mitte)