Gesellschaft
Gericht erklärt Schließung von Haasenburg-Heimen für rechtswidrig
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg durch das Land rechtswidrig war. Das Land hatte den Heimen die Betriebserlaubnis entzogen, der Betreiber klagte dagegen. Das Gericht gab dem Betreiber nun in der Zivilklage Recht.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Kindeswohl in Jugendheimen: Zivilprozess: Schließung der Haasenburg-Heime rechtswidrig» — Tagesspiegel (links)
- «Kindeswohl in Jugendheimen: Zivilprozess: Schließung der Haasenburg-Heime rechtswidrig» — Stern (mitte-links)