Urteil des Obergerichts Zürich: Bei der Akteneinsicht traktierte er plötzlich die Staatsanwältin und eine Polizistin mit Faustschlägen
Gegen einen Mann läuft ein Verfahren, weil er seine Ex bedroht haben soll – dann rastet er aus. Ein Gericht musste nun entscheiden, ob er für die Gesellschaft weiterhin eine Gefahr darstellt.
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- «Urteil des Obergerichts Zürich: Bei der Akteneinsicht traktierte er plötzlich die Staatsanwältin und eine Polizistin mit Faustschlägen» — Tages-Anzeiger (mitte-links)