Wirtschaft
Entscheidung über Streit mit Nius zieht sich: BVG muss vorerst nicht für Portal werben – jedoch etwas mitteilen
Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen vorerst keine Nius-Werbung anbringen. Das Oberverwaltungsgericht setzte eine Anordnung aus erster Instanz zunächst aus – in einem anderen Detail jedoch nicht.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Entscheidung über Streit mit Nius zieht sich: BVG muss vorerst nicht für Portal werben – jedoch etwas mitteilen» — Tagesspiegel (links)