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Längere Intervalle bei „Pickerl“-Überprüfung gelten rückwirkend...

Die Gesetzesnovelle soll im Mai 2027 in Kraft treten. Ab dann müssen Fahrzeuge erst acht Jahre nach Erstzulassung zu einer jährlichen Überprüfung. Allerdings gibt es künftig keine drei Monate Nachfrist mehr.

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