Gesellschaft
Nach verweigerter Abtreibung des „Wunschkindes“ – Paar verklagt seine Leihmutter
Eine Frau in Kanada verhalf einem gleichgeschlechtlichen Paar zum Kind. Doch die Leihmutterschaft endete vor Gericht. Vorausgegangen war ein Streit um eine mögliche Abtreibung des Kindes, das eine Behinderung hat.
So berichten links, Mitte und rechts
| Politisches Spektrum | Framing der Berichterstattung |
|---|---|
| Links | Linke Medien konzentrieren sich auf die körperliche und psychische Belastung der Leihmutter, die gegen ihren Willen ein Kind mit Behinderungen austragen musste, und kritisieren die Klage als moralisch fragwürdig. |
| Rechts | Rechte Medien fokussieren auf das gleichgeschlechtliche Paar und dessen Forderung nach Abtreibung als Ausdruck von Selektionsdruck und betonen damit Fragen zur Lebensschutzethik. |
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Nach abgelehnter Abtreibung: Kanadisches Paar verklagt Leihmutter wegen „erheblichem emotionalen Schaden“» — Tagesspiegel (links)
- «Nach verweigerter Abtreibung des „Wunschkindes“ – Paar verklagt seine Leihmutter» — Die Welt (mitte-rechts)