Gesellschaft
Sexualstrafrecht: Zürcher Staatsanwaltschaft legt Berufung im Fall «Travis» ein
Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert den weitgehenden Freispruch des Influencers Travis nicht und legt Berufung ein. In vier von fünf Fällen mutmasslicher Vergewaltigung soll das Obergericht neu urteilen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Sexualstrafrecht: Zürcher Staatsanwaltschaft legt Berufung im Fall «Travis» ein» — Tages-Anzeiger (mitte-links)