Wirtschaft
Flughafen München: Gericht weist Beschwerde der Startbahngegner zurück
Das Baurecht für die dritte Startbahn verjährt auch nach zehn Jahren nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde mehrerer Kläger gegen die Nichtzulassung einer Revision zurückgewiesen. Das Urteil des VGH bleibt somit rechtskräftig.
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