Politik
Höchstgericht lehnte Wögingers Beschwerde ab
Ex-ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist mit einer Beschwerde vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im erstinstanzlichen Linzer Postenschacher-Prozess abgeblitzt. Wöginger hatte die Erneuerung des Strafverfahrens gefordert, weil er sich in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt sah.
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- «Höchstgericht lehnte Wögingers Beschwerde ab» — Krone (rechts)