Politik

Bundesverfassungsgericht lehnt Tempolimit für Gesetzgebung ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen, die ein verfassungsrechtliches Tempolimit für Gesetzgebungsverfahren forderte. Das Gericht stellte klar, dass die Verfassung zwar der Beschleunigung von Gesetzgebung eine Grenze setzt, aber nicht in Form eines bezifferten Tempolimits. Der Fall behandelt grundsätzliche Fragen zur angemessenen Geschwindigkeit bei der Verabschiedung von Gesetzen wie dem Heizungsgesetz.

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