Gesellschaft
Arzt bekennt sich in Krebspatientin-Fall nicht schuldig
Ein Arzt ist wegen der fahrlässigen Tötung einer Krebspatientin angeklagt, nachdem er nicht evidenzbasierte Wirkstoffe empfohlen und Off-Label-Medikamente verschrieben haben soll. Der Mediziner bekennt sich nicht schuldig, der Prozess wurde vertagt.
So berichten links, Mitte und rechts
| Politisches Spektrum | Framing der Berichterstattung |
|---|---|
| Politische Mitte | Nach dem Tod einer Krebspatientin ist ein Arzt wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt, bekennt sich nicht schuldig und der Prozess wurde vertagt. |
| Rechts | Ein Arzt wird vorgeworfen, der Patientin nicht evidenzbasierte Wirkstoffe empfohlen und Off-Label-Medikamente verschrieben zu haben, was zu ihrem Tod führte. |
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Nach Tod von Krebspatientin: Arzt bekennt sich nicht schuldig» — Kurier (mitte)
- «Arzt bekennt sich nach Tod von Krebspatientin in Wels nicht schuldig» — Die Presse (mitte-rechts)